Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1 . Angebote: Unsere Angebote sind stets freibleibend. Das Recht, die Ausführung einer auf unserem Angebot basierenden Bestellung abzulehnen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen und sind unverbindlich. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besteller verantwortlich.

2 . Vertragsabschluss: Unseren Angeboten sowie allen unseren Bestellungsannahmen – auch zukünftigen – liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen und der Besteller seine Zustimmung zu den vorliegenden „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ nicht ausdrücklich erklärt. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auch nachträgliche Änderungen oder Zusätze sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

3 . Lieferpreis: Alle Preise verstehen sich in Euro und sind freibleibend. Es gelten in jedem Falle die am Liefertag maßgeblichen Preise. Die Preise gelten ab Lieferwerk oder ab einer von uns zu benennenden anderen Station bzw. unter Berechnung einer Frachtbasis.

4. Verpackung: Sie wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Für Transportbehälter, die leihweise überlassen werden, erfolgt zwangsläufig eine Belastung, wenn sie nicht zurückgenommen sind. Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns erfolgen.

5. Lieferfristen: Fixgeschäfte werden nicht anerkannt. Von uns bestätigte Lieferzeiten sind nur als annähernd anzusehen, sie beginnen mit dem Tage unserer Bestellannahme und nach vollständiger Klärung aller mit der Bestellung zusammenhängenden Fragen. Bei Eintreten unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob sie bei uns oder bei Unterlieferanten entstehen, verlängern sich die vorgenannten Lieferfristen angemessen. Bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie z. B. Krieg, Streik, Unruhen, Betriebsstörungen u. ä. haben wir das Recht, ebenfalls eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen zu verlangen oder aber vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Besteller darf Leistungen und Lieferungen – auch teilweise – vor Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht zurückweisen. Bei Verzögerung von vereinbarten Teillieferungen kann der Besteller hieraus keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.

6. Liefermenge: Je nach Art der Fabrikate behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware vor.

7. Rücktrittsrecht des Bestellers: Der Besteller hat bei Lieferzeitüberschreitung kein Recht auf Schadenersatz irgendwelcher Art. Auch ein Rücktritt vom Vertrag kann nur in Ausnahmefällen, sofern die bestellten Gegenstände noch nicht in Arbeit genommen sind, bei Übernahme der Kosten erfolgen. Nachträgliche Herabsetzungen der Bestellmenge sowie Verringerung der Abrufe können nur durch Vereinbarung mit uns erfolgen und bedingen eine Erhöhung der Preise.

8. Zahlungsbedingungen: Es gelten die im Angebot, Bestellungsannahme oder Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen. Skonto wird nur dann gewährt, wenn keine älteren fällligen bzw. überfälligen Rechnungen offenstehen. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir sind nicht zur Annahme von Akzepten oder Wechseln verpflichtet. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung, Schecks erst nach Einlösung durch die Bank. Diskont und Spesen für von uns grundsätzlich nur zahlungshalber übernommene Akzepte und Wechsel gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Dispositionskredite berechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge und berechtigen uns, Barzahlung bei Übergabe der Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9. Gefahrenübergang und Versand: Die Gefahr geht auf den Besteller über mit der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft der Ware, spätestens jedoch bei Verlassen der Ware aus dem Versendungsort, auch wenn dieser nicht Erfüllungsort ist. Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf. Falls uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmte Versandanweisung gegeben wird, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen ohne Verantwortlichkeit für billligste Beförderung bewirkt.

10 . Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche: Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ankunft auf Fehlmengen und Mängel zu untersuchen. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang schriftlich mitgeteilt werden. Uns ist die Gelegenheit zu geben, die Mängel an Ort und Stelle festzustellen. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl lediglich zur Beseitigung des Mangels oder zum Ersatz in Ware, bzw. zur Gutschrift des Rechnungsbetrages bei Rücknahem der Ware verpflichtet. Schadenansprüche – gleich welcher Art – sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Ingebrauchnahme bzw. Verarbeitung schließen eine Mängelrüge aus.Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.

11 . Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrage, unter Ausschluss der Eigentumerwerbs § 950 BGB und ohne uns zu verpflichten. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand ab und oder verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verwenden. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufe die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand , bzw. allein oder mit anderen Waren – so tritt er hiermit schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen unsere Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers bzw. unter den Voraussetzungen des § 321 BGB sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte War unverzüglich herauszuholen. Wenn wir unser Recht zur Rücknahme der Ware ausüben, ist darin ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn wir dies schriftlich erklären.

12 . Falschbestellungen: Rücksendungen falsch bestellter Ware ist nur in unserem Einverständnis möglich. Erfolgt Rücknahme, so behalten wir uns vor, von der Warengutschrift mindestens 5% des Warenwertes für entstehende Kosten aus dieser Rücknahme einzubehalten.

13 . Lohnarbeiten: Für Lohnarbeiten gelten außerdem unsere Zusatzbedingungen für Lohnaufträge.

14 . Erfüllungsort und Gerichtsstand: Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Fröndenberg. Gerichtsstand ist Unna.

15 . Für Die Auslegung dieser Bedingungen ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen